Franken Reihe I Heft 18: Alzenau
Erscheinungsort: München
Verlag: Komm. für Bayer. Landesgeschichte
Erscheinungsjahr: 1968
Inhalt:
- Titelblatt der Reihe
- Titelblatt: Alzenau
- Widmung
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- Abkürzungen
- Teil I Die Entwicklung von den Anfängen bis 1803
- I. Die siedlungsgeschichtlichen Grundlagen zur Herrschaftsbildung A. Die Kulturlandschaft
- B. Der Verlauf der Besiedlung 1. Die Besiedlung in der vor- und frühgeschichtlichen Zeit
- Skizze 1: Bodenfunde
- 2. Die Besiedlung in der nachrömischen Zeit bis zum Einsetzen der schriftlichen Zeugnisse
- Skizze 2: Altstrassen
- Skizze 3: Siedlungsgang
- 3. Die schriftlichen Zeugnisse über die Besiedlung
- II. Die kirchlichen Verhältnisse 1. Die Stellung der Pfarreien im Erzbistum Mainz
- 2. Die Pfarreien vor 1500
- Skizze 4: Urpfarreien
- 3. Die Patronate
- 4. Die Inkorporationen
- 5. Die Entwicklung der Pfarreien bis zum Ende des Erzstifts und das Verhältnis der kirchlichen und politischen Grenzen
- 6. Ergebnis
- III. Die Herrschaftskräfte A. Das Königtum 1. Gau, Grafschaft und Cent
- 2. Das Königsgut
- 3. Das Freigericht a) Der Freiheitsbegriff
- b) Der Umfang des Freigerichts c) Der rechtliche Charakter des Freigerichts
- Skizze 5: Das Freigericht
- d) Der Ursprung des Freigerichts
- e) Die Königsleute an der oberen Kahl
- Skizze 6: Der Bereich der "Königsleute" an der Kahl
- B. Die Mächte, die sich an der Auseinandersetzung um die Erringung der Landeshoheit über das Freigericht beteiligen 1. Das Erzstift Mainz
- 2. Die Grafen von Rieneck
- 3. Die Herren von Rannenberg
- 4. Die Grafen von Hanau
- C. Die Mächte in der Auseinandersetzung 1. Der Streit zwischen dem Erzstift und den Grafen von Rieneck
- 2. Die Ausschaltung der Herren von Rannenberg
- 3. Die Rivalität zwischen dem Erzstift und Hanau
- 4. Die Erringung der Landeshoheit über das Freigericht durch das Erzstift und Hanau
- 5. Das Freigericht unter der gemeinsamen Landeshoheit von Erzstift und Hanau bis zur endgültigen Aufteilung
- D. Die Rivalität zwischen dem Erzstift und den Grafen von Schönborn wegen der Landeshoheit über das alte Landgericht Krombach 1. Die räumliche Ausdehnung des Landgerichts
- 2. Die Ansprüche des Erzstifts
- 3. Die Ansprüche der Grafen von Schönborn
- 4. Die Territorialgeschichte des Landgerichts bis zum Schiedsspruch des Reichshofsrats von 1777
- E. Das Ergebnis der Territorialentwicklung 1. Das Nebeneinander der Rechte
- 2. Die Verdichtung der Landeshoheit a) Das Erzstift Mainz
- b) Die Grafen von Schönborn
- IV. Die Formen der Territorienbildung A. Die Verwaltung 1. Die Verwaltung in Mainzer Territorium a) Die Verwaltung im Vizedomamt
- b) Die Verwaltung im Oberamt Steinheim
- 2. Krombach als Verwaltungszentrale für das Landgericht Krombach
- B. Die Hochgerichtsbarkeit 1. Die Hochgerichtsbarkeit im Mainzer Territorium a) Die Hochgerichtsbarkeit im Vizedomamt
- b) Die Hochgerichtsbarkeit im Oberamt Steinheim
- 2. Die Hochgerichtsbarkeit im schönbornschen Territorium
- C. Die Niedergerichtsbarkeit 1. Das Untergerichtswesen im Mainzer Territorium a) Das Untergerichtswesen im Vizedomamt
- b) Das Untergerichtswesen im Oberamt Steinheim
- 2. Das Untergerichtswesen im außermainzischen Territorium a) Im schönbornschen Landgericht Krombach
- b) Die kleineren Untergerichtsherrschaften
- D. Die Grundherrschaft 1. Das Erzstift und seine Mediaten a) Die Schenkungen
- b) Das Oberstift Aschaffenburg
- c) Das Kloster Seligenstadt
- d) Erfolglose Versuche anderer Klöster
- e) Die Ausbauzeit
- f) Hanau als Teilhaber
- g) Die Ausdehnung bis zum oberen Kahltal im 17. und 18. Jahrhundert
- 2. Die Grafen von Schönborn
- E. Die Belastung der bäuerlichen Untertanen im 17. und 18. Jahrhundert 1. Grundherrliche Belastung 2. Leistungen für den Leibherrn
- 3. Leistungen für den Träger der Staatshoheitsrechte
- 4. Abgaben an die Kirche
- V. Die politischen Verhältnisse am Ende des Alten Reiches. Ämterstatistik
- Ortsstatistik
- Teil II Der Landkreis Alzenau seit dem Ende des Alten Reiches
- I. Die vorbayerische Zeit A. Die Auflösung der alten Herrschaftsgebiete
- B. Die Neuordnung bis zum Übergang an Bayern 1. Großherzogtum Hessen-Darmstadt a) Die provisorische Verwaltung
- b) Organisation der Staatsbehörde im Jahre 1803
- 2. Im Fürstentum Aschaffenburg und Großherzogtum Frankfurt a) Anteil und Verwaltung des Fürstentums im Untersuchungsbereich
- b) Die Umwandlung in ein Departement des Großherzogtums Frankfurt
- II. Die bayerische Zeit A. Die Übernahme des Untersuchungsbereichs durch Bayern 1. Vom ehemaligen Großherzogtum Frankfurt
- 2. Vom Großherzogtum Hessen-Darmstadt B. Das Hineinwachsen des Untersuchungsbereichs in den bayerischen Staat 1. Die Neuorganisation
- 2. Vom Landgericht zum Landratsamt a) Entstehung und Funktion der Landgerichte als Verwaltungs- und richterliche Behörden
- b) Die Entwicklung vom Landgericht zum Amtsgericht
- c) Der heutige Landkreis
- 3. Die Patrimonialgerichtsbarkeit
- 4. Die Rentamtsorganisation
- 5. Die Gemeindebildung
- C. Das neue Gesicht des Kahlgrunds
- III. Statistische Übersicht. Ämterstatistik 1. Vorbayerische Zeit
- 2. Bayerische Zeit
- Ortsstatistik
- Register
- Abb.1: Johann Adam Ley, Mömbris 1728
- Abb.2: Johann Adam Ley, Pfarrei Mömbris 1765
- Abb.3: Nikolaus Person, Locorum Moeno Mogono Vicinorum Pars Media 1737
- Abb.4: Adam Bernhard Jordan, Frey Gericht undt Margk vor dem Bergk Welmitzheim, 1592
- Abb.5: Daniel Meißner, Altzenaw, aus Thesaurus philopoliticus, Frankfurt 1625
- Abb.6: Mömbris 1708
- Berichtigung
- Karte 1: Landkreis Alzenau Die Hochgerichtsbarkeit
- Karte 2: Landkreis Alzenau Niedergerichtsbarkeit und Verwaltung am Ende des Alten Reiches 1:100 000 - farbig