Die Verhandlungen des Bayerischen Landtags
Im Gegensatz zur Zeit vor 1800 erschienen die Protokolle des Bayerischen Landtages seit 1819 – mit wenigen Ausnahmen – stets im Druck. Die Herausgabe besorgte der Landtag stets selbst.
Die Verhandlungen gliedern sich in drei Teile:
- Stenographische Berichte (Protokolle): Es handelt sich um wörtliche Wiedergabe der Landtagssitzungen. Die Sitzungen der Ausschüsse wurden und werden – mit wenigen Ausnahmen – nicht wörtlich protokolliert.
- Beilagen: Die Beilagenbände enthalten die Materialien, über die der Landtag berät. In der Regel haben sie denselben Umfang wie die Sitzungsprotokolle. Es handelt sich um Gesetzesvorlagen, Ausschussberichte, Anfragen und Anträge der Abgeordneten und Fraktionen und zahlreiche weitere Materialen.
- Register: Die Registerbände – mit Sach- und Sprechregistern – erschließen sowohl die Verhandlungen als auch die Beilagenbände.
Landtagsprotokolle 1919-1933
In der Zeit zwischen der Revolution (7.11.1918) und der Landtagwahl (12.1.1919) bestand als eine Art „Übergangsparlament“ der „Provisorische Nationalrat des Volkstaates Bayern“. Die Protokolle über dessen Sitzungen gab ebenfalls das Archivariat des bayerischen Landtags heraus.
Nach dem Umsturz durch die Revolution von 1918 trat Bayerische Landtag am 21. Februar 1919 erstmalig wieder zusammen. Gegenüber der Zeit der Monarchie gab es nur noch eine einzige Kammer, statt wie bisher zwei. Letztmalig fand am 28. und 29. April 1933 Sitzungen des Landtags statt. Das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 hob den Bayerischen Landtag dann formell auf.
Die Stenographischen Berichte wurden vom zeitgenössischen Präsidialamt des bayerischen Landtages herausgegeben. Sie dokumentieren eine dramatische Epoche der bayerischen Geschichte mit Revolution, Räterepublik, Etablierung des Freistaats Bayern, Aufstieg und Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ebenso, wie die zahlreichen Alltagsprobleme jener Jahre.
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